Ich vertrete Sie in allen Fragen des Familienrechts

Anwältin für Familienrecht

Sobald in familiären Strukturen Änderungen stattfinden, die gesetzlich geregelt werden müssen, kommt das Familienrecht als Teilgebiet des Zivilrechts zum Einsatz. Zu den betroffenen Personenkreisen zählen beispielsweise die eigene Verwandtschaft, Ehe oder Lebenspartnerschaft. Die häufigsten Fälle dabei betreffen die Trennung vom Ehepartner / von der Ehepartnerin bzw. Scheidungen und in diesem Zuge meist Umgangsrecht, Kindesentziehung, Trennungsunterhalt oder Unterhaltsverweigerung. Doch auch Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft oder Pflegschaft werden darüber geregelt, ebenso wie Rentenverordnungen, Testamente oder Erbverträge.

Rechtsfragen im Familienrecht bedeuten für die beteiligten Personen oft eine gänzliche Umstellung der eigenen Lebenssituation. Wenn finanzielle und soziale Faktoren eine Rolle spielen, stellt es Betroffene im schlimmsten Fall sogar vor existenzielle Probleme. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwältin im Bereich Familienrecht ist mir die emotionale Belastung dieser Themen bewusst. Deshalb gehe ich ganz gezielt und individuell auf ihre persönliche Situation ein. Mit diesem Hintergrundwissen ermögliche ich Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung – und begleite Sie mit der passenden Strategie durch den gesamten rechtlichen Prozess.

Teilbereiche des Familienrechts

  • Trennung vom Ehepartner
  • Scheidung
  • Umgangsrecht
  • Kindesentziehung
  • Trennungsunterhalt
  • Unterhaltsverweigerung

Nehmen Sie Kontakt zu mir auf

Sie benötigen rechtlichen Beistand im Bereich Familienrecht? Sie sind auf der Suche nach einer Rechtsanwältin, die Sie kompetent, erfahren und empathisch vertritt? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.